Fahrschule

Rudi Beyer

PKW Führerschein:


Führerschein Klasse B / BF 17  

Zur Zeit biete ich keine Ausbildung auf Automatikfahrzeugen an!!

Unser Ausbildungsfahrzeug:

Der neue Golf 8 als Schaltwagen mit umweltfreundlicher AD-Blue-Technik


Was darf man damit fahren?

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen , A1, A2, A -  bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8  Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind.

 


NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mitführen von Anhängern: Alle Anhänger bis 750 kg zGM
  • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Sie müssen mindestens 18/17 Jahre alt sein.
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L

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Führerschein Klasse BE 

Golf mit Anhänger                                         

Was darf man damit fahren?

Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.

Sie müssen mindestens 18/17  Jahre alt sein.

Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: keine


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Führerschein Klasse B  mit Sz 96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
    Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Sie müssen mindestens 18/17 Jahre alt sein.

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Führerschein Klasse B mit Sz 196

Zur Zeit biete ich für diese Klasse keine Ausbildung an!!

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist ebenfalls eine Ausdehnung der Kl B auf Fahrzeuge die in die FE-Klasse A1 fallen. Die FE gilt nur im Inland.

Voraussetzungen zum Erwerb der Kl B 196:

Mindestens 25 Jahre alt und mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der FE- Klasse B. sowie

der Teilnahme an einer Schulung mit 4 X 90 Minuten Theorie sowie mindestens 5 X 90 Minuten Praxis.

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Die Zweiradklassen:

Los geht es mit dem Mofa. 

Zur Zeit biete ich für diese Klasse keine Ausbildung an!!    

 

 

Die Prüfbescheinigung für´s Mofa kann man mit 15 Jahren erwerben.
Voraussetzungen: Teilnahme an einem Ausbildungskurs
( 6 Doppelstunden Theorie a 90 min und 90min fahrpraktische Ausbildung ).

Theoretische Prüfung beim TÜV .


Was darf man damit fahren?:
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h
mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
b) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).

Ihr müsst mindestens 15 Jahre alt sein.

Ausbildungsbeginn ab 14 1/2 Jahren

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Führerscheinklasse AM      

 Zur Zeit biete ich für diese Klasse keine Ausbildung an!!     

Unser Ausbildungsfahrzeug: Suzuki Katana 50ccm Automatik

Was darf man damit fahren?
  • Zweirädrigeleinkrafträder   (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
  • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
  • bei Verbrennungsmotor   Hubraum max. 50 cm³.
  • b)  Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
  • c) Dreirädrige Kleinkrafträder   mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei   Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren   Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
  • d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge   mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum höchstens 50 cm³;  max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;   Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der   Batterien).    
  • Ihr müsst mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Ausbildungsbeginn 15 1/2 Jahre
  • Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 
  • Eingeschlossene Klasse: Mofa

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Führerscheinklasse A1

Unser Ausbildungsfahrzeug:  Suzuki GSX R 125 ABS 

zur Zeit nehme ich keine neuen  Fahrschüler für diese Klasse an!!

 Was darf man damit fahren?

  •  Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
  •   Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten   Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

    Ihr müsst mindestens 16 Jahre alt sein.
    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 
    Eingeschlossene Klasse: AM , Mofa                                                                                 

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Führerscheinklasse A2

Unser Ausbildungsfahrzeug: BMW G 650 GS   ( 48 PS )

ABS / Heizgriffe   

Zur Zeit nehme ich keine neuen Fahrschüler für diese Klasse an!!

Ausnahme: Aufstieg von A1 auf A2

 

 

 Was darf man damit fahren?
  Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  •    einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  •    einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,   
  •   die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

 Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
 Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 
 Eingeschlossene Klassen: A1, AM


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Führerschein Klasse A

Unser Ausbildungsfahrzeug: Suzuki SV 650   ( 72 PS )  

Zur Zeit nehme ich keine neuen Fahrschüler für diese Klasse an!!

Ausnahme: Aufstieg von A2 auf A


 

 



 Was darf man damit fahren

 a)Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³

     und einer bbH von mehr als 45 km/h.

 b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. 

 Sie müssen mindestens zu a) 24 und zu b) 21 Jahre alt sein.

 Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
 Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

 

 

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Seit 01.01.2020 gibt es die FS-Klasse B196.
Siehe PKW Führerscheine

 










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